Neues zum Thema Grenzwerte für NOX und Feinstaub

Die Politik zeigt wie es geht und macht weiter so. So verspielt man auch noch den letzten Rest an Glaubwürdigkeit…

Seit dem 1.5.2019 tritt das Gesetz zur „Interpretation von Grenzwerten“ wie wir sagen würden in Kraft.

Seit heute also gelten die von der EU festgelegten Grenzwerte von 40 mg / m² für Feinstaub nur noch bedingt.

Man hat es also im Bundestag geschafft, dass Grenzwerte verwässert werden und nur noch dann gelten wenn sie langfristig und erheblich überschritten werden.

Man setzt also darauf die Grenzwerte zu verwässern und die Bürger der entsprechenden Gesundheitsgefahren auszusetzen als die Industrie zu zwingen sauberere Fahrzeuge zu produzieren um damit Fahrverbote zu vermeiden.

Die Regierung und speziell die Vertreter des Verkehrs- und Umweltministeriums und ebenso die Bundeskanzlerin als deren Chefin haben somit Ihre Amtseide verletzt.

Das Wohl der Bürger steht wohl nicht so hoch im Kurs wie das Wohl der Industrie so scheint es.